DIE FINANZDIENSTLEISTER
Habich Wilfried

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ÖFFENTL. INSTITUTIONEN
UMSETZUNG VRV

Umsetzung VRV bis 2020, gesetzeskonforme Rückstellungsberechnung für Abfertigungen und Jubiläen


Entsprechend dem § 28-Rückstellungen sind gemäß VRV für Gemeinden erstmals Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumszuwendungen zu bilden, optional auch für Pensionsleistungen.

Dies muss spätestens ab 2020 erfolgen.

Unser Tipp: Wenn Sie Ihre Personalverpflichtungen in eine Versicherung auslagern wollen, empfiehlt sich dies zu einem frühestmöglichen Stichtag zu tun, um die Prämie so gering wie möglich zu halten.

So unterstützen wir Sie:
  • Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei den Vorbereitungen für die Bewertung von Personalverpflichtungen
  • Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Bewertungsparameter, wie z.B. Diskontierungssatz oder erwartete Gehaltssteigerungen
  • Wir bewerten Ihre Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen (Basis für eventuelle Auslagerungsversicherung)
  • Die Ergebnisse werden übersichtlich und verständlich für Sie aufbereitet
  • Sie bekommen rechtliche Beratung in allen Belangen der Bildung und Bilanzierung von Personalrückstellungen

Das sind die wenigen Schritte bis zu Ihrer Erstbewertung:

  • Kontaktaufnahme mit uns
  • Abstimmung der Daten, die wir für die Berechnung brauchen (dafür bekommen Sie eine Datenträgervorlage von uns)
  • Sie übermitteln uns Ihre Daten in elektronischer Form
  • Wir rechnen für Sie
  • Bei Fragen sind wir selbstverständlich immer für Sie da!
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