Umsetzung VRV bis 2020, gesetzeskonforme Rückstellungsberechnung für Abfertigungen und Jubiläen
Entsprechend dem § 28-Rückstellungen sind gemäß VRV für Gemeinden erstmals Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumszuwendungen zu bilden, optional auch für Pensionsleistungen.
Dies muss spätestens ab 2020 erfolgen.
Unser Tipp: Wenn Sie Ihre Personalverpflichtungen in eine Versicherung auslagern wollen, empfiehlt sich dies zu einem frühestmöglichen Stichtag zu tun, um die Prämie so gering wie möglich zu halten.
So unterstützen wir Sie:
Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei den Vorbereitungen für die Bewertung von Personalverpflichtungen
Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Bewertungsparameter, wie z.B. Diskontierungssatz oder erwartete Gehaltssteigerungen
Wir bewerten Ihre Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen (Basis für eventuelle Auslagerungsversicherung)
Die Ergebnisse werden übersichtlich und verständlich für Sie aufbereitet
Sie bekommen rechtliche Beratung in allen Belangen der Bildung und Bilanzierung von Personalrückstellungen
Das sind die wenigen Schritte bis zu Ihrer Erstbewertung:
Kontaktaufnahme mit uns
Abstimmung der Daten, die wir für die Berechnung brauchen (dafür bekommen Sie eine Datenträgervorlage von uns)
Sie übermitteln uns Ihre Daten in elektronischer Form
Wir rechnen für Sie
Bei Fragen sind wir selbstverständlich immer für Sie da!